Aktuelle Information COVID-19 – Stand 10.01.2022
„Normalbetrieb“ mit besonderen Hygienemassnahmen
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Wir freuen uns seh !!!!!! bi eus isches wie es zweits Dihei

Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Spielgruppe und ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Es dient Eltern zur Orientierung, die beabsichtigen, ihr Kind in die Spielgruppe zu bringen. Es klärt auf über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Sie können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. Die Kinder werden in einer Kind-gerechten Atmosphäre von qualifiziertem Personal liebevoll betreut.
Sinn und Zweck:
Wir betreuen Kinder im Alter von 24 Monaten bis anfangs Kindergarten. Den Kindern wird Gelegenheit geboten sich allein zu beschäftigen, sich mit den anderen Kindern auseinander zu setzen und mit ihnen zu spielen. Das ausgebildete Personal achtet auf eine angemessene Förderung jedes einzelnen Kindes. Diese ausser familiäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Spielgruppe bringen wollen.
Öffnungszeiten:
Die Spielgruppe Chinderstübli ist von Montag 09.00-11:00h Dienstag bis Donnerstag von 8.00h – 12.00h oder 8.00h – 14.00h es gibt keine Zwischenzeiten, nur fix Vertrag möglich ab 2 mal die Woche
Die SpGr bleibt an nationalen und offiziellen Feiertagen, sowie Sport,- Frühlings,- Herbstferien, Sommerferien, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr, wie die Volksschulen Zürich geschlossen.
Bring- Zeiten
Sind am Morgen von 8.00h bis 8.15h und Abholzeiten sind spätestens Di – Donnerstag spätestens per 12.00h / 14.00h. Montags bitte bis 08.50 Uhr da sein, damit wir pünktlich starten können.
Bringen sie Ihr Kind pünktlich.
Die Betreuungstage werden mit Ihnen besprochen und im Vertrag, schriftlich festgehalten.
Ziele/Grundsätze:
Die Spielgruppe hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Um eine positive Entwicklung der Kinder voraussetzen zu können, ist eine Kind-gerechte Umgebung und eine Wertschätzende sowie emphatische Grundhaltung sehr wichtig. Ihr Schatz und Sie sollen sich bei uns wohlfühlen.
Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut und liebevoll durch den Morgen begleitet.
Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur sondern zu einem erfreulichen Erlebnis werden.
Öffnungszeiten:
MO. 9.00h – 11.00 Creativwerkstatt
Di. – Do. 8.00h – 12.00h /// 8.00h – 14.00h Spielgruppe
Kindergruppe:
Die Kinder werden in gemischten Gruppen betreut ab 24 Mte.
Die Gruppen Grössen sind unterschiedlich pro Tag
Aufnahmebedingungen:
Es werden Kinder im Alter von 24 Monaten bis zum Kindergarten aufgenommen. Damit sich Ihr Kind bei uns in der SpGr wohlfühlen kann, ist der Besuch von mindestens 2 halbe Tage pro Woche, dies ermöglicht dem Kind Anschluss und einen Platz in der Gruppe zu finden.
Wald:
Wir gehen auch in den Wald. Ab Mai – November kommt immer auf die Witterung an , bei starkem Regen oder Schneefall sind wir im Hause.
Eingewöhnung:
Ihr Kind soll sich bei uns in der Spielgruppe wohlfühlen. Um Ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen, ist eine Eingewöhnung von ca. 2 Wochen oder nach Bedarf auf länger notwendig. In dieser Zeit kann Ihr Liebling erst gemeinsam mit Ihnen die neue Umgebung, Räume und Betreuerinnen kennenlernen. Das Ablösen von Ihnen als Eltern geschieht langsam und in immer längeren Abständen. Die Eingewöhnungszeit richtet sich vor allem nach den Bedürfnissen des Kindes, Zeit und Dauer, wird mit der Gruppenleiterin besprochen.
Lassen Sie Ihr Kind etwas Vertrautes von zu Hause mitnehmen, z.Bsp. ein Kuscheltier, Nuggi, etc. Nützen Sie die Zeit um Fragen zu stellen, Ihre Ängste und Sorgen mitzuteilen und das Betreuungs-Personal besser kennen zu lernen. Denn wenn Sie sich wohlfühlen, geht es Ihrem Schatz auch besser. Die Eingewöhnungskosten betragen Fr. 14.- pro Stunde, Uns ist aber auch bei den älteren Kindern eine gute Zusammenarbeit zwischen Betreuerinnen, Eltern und Kinder wichtig. Daher ist ein Eintrittsgespräch und eine Kennenlernphase ausgesprochen wichtig.
Mitbringen:
Bitte nehmen Sie für Ihr Kind Finken mit, welche in der SpGr bleiben. Jedes Kind hat einen Sack mit eigenen Ersatzkleidern. Diese sollen den Jahreszeiten angepasst sein. Werden die Kleider schmutzig, geben wir sie Ihnen mit nach Hause. Die Kinder sollen der Witterung entsprechende und bequeme Kleider tragen. Benötigt Ihr Kind Windeln, bitte einen Satz mitgeben.
Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Ziehen Sie Ihrem Kind möglichst Kleidung an, welche beim „Sändele“, Spielen und Basteln auch schmutzig werden darf. Da es uns wichtig ist täglich nach draussen zu gehen, bitten wir Sie für Ihr Kind Gummistiefel, Regenhose und eine Regenjacke mitzubringen.
Zum Trinken benötigt es eine Trinkflasche z.B. Sigg, diese sind auch sehr praktisch um sie im Sommer mit nach draussen zu nehmen.
Mahlzeiten:
Geben sie Ihrem Kind ein z`Nüni mit was es Kind begehrt , Früchte stehen bei uns immer zur Verfügung. An Geburtstagen dürfen die Eltern gerne einen Kuchen oder etwas mitbringen, damit wir feiern können.
Krankheit:
Kinder die krank sind oder Unfall haben, werden zu Hause betreut. Weil es jedem Kind zu Hause am wohlsten ist, wenn es krank ist. Bei Kindern mit Fieber, gemessen wird unter dem Arm. (Oder rektal, wenn Sie das nicht wünschen, lassen Sie uns das bitte wissen.) Ab 37.5C°, werden die Eltern benachrichtigt, damit Sie ihr Kind abholen können. Stellen Sie bitte sicher, dass sie unter der von Ihnen angegebenen Notfallnummer immer erreichbar sind. Die SpGr darf frühestens 24 Stunden später wieder besucht werden, resp. wenn Ihr Kind wieder gesund und nicht mehr ansteckend ist.
Im Grenzfall entscheidet die SpGr-Leiterin. Bei ansteckenden Krankheiten wie Magen-Darm-Grippe, Bindehautentzündung, Windpocken, Kinderkrankheiten, starke Erkältungen aber auch Läusen (solange bis das Kind keine Nissen mehr hat!) muss Ihr Kind zu Hause betreut werden. Gegebenenfalls muss Ihr Kind von einem Arzt untersucht werden und er muss mit einem Arztzeugnis bescheinigen, wann das Kind wieder in die Spgr kommen darf. Zum Schutz aller, sind Sie verpflichtet umgehend eine Meldung an uns zu machen. Auch über ansteckende Krankheiten in ihrer Familie, müssen Sie uns orientieren. Wenn Ihr Kind vom Arzt verordnetet Medikamente einnehmen muss, übergeben Sie diese am Morgen der Gruppenleiterin. Das Kind muss abgeholt werden, falls es in der SpGr erkrankt. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden.
Versicherung:00itte bringen Sie eine Kopie des Impfausweises bei der Eingewöhnung mit. Die Eltern sind für Kranken-, Unfall- sowie Privathaftpflichtversicherung verantwortlich. Das bedeutet, dass der Abschluss der oben genannten Versicherungen für den Aufenthalt in der SpGr obliegt. Wir benötigen beim Eintritt eine Kopie der Police oder eine Bestätigung der Versicherung. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern.
Sollte eine Notlage eintreten, kann die Spielgruppe Chinderstübli ohne Schadenersatzansprüche geschlossen bleiben. Die Spielgruppe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Betriebsbewilligung / Brandschutz. Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung der Stadt Zürich und wird von ihr, durch Kinder und Familie in Zürich kontrolliert.. Die gesetzlichen Bau- und Brandschutzvorschriften sind erfüllt. Ebenfalls ist die Spielgruppe Chinderstübli in Mitgliedschaft der SSLV = Schweizerischer – Spielgruppen – Leiterinnenverband Schweiz.
Abwesenheit:
Bitte melden Sie Ihr Kind bis 8.00 Uhr telefonisch ab, wenn es die SpGr nicht besuchen kann. So kann die Gruppe Ihrem Programm nachgehen und muss nicht warten. Wenn Sie in die Ferien gehen, bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen. Für Abwesenheiten wird die normale ganzen Monatspauschale verrechnet.
Pünktlichkeit:
Wir bitten die Eltern um pünktliches bringen und abholen damit wir ein ruhiges Tagesprogramm realisieren können.
Zusammenarbeit mit den Eltern:
Als Grundlage für die pädagogische Arbeit mit den Kindern ist eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Spielgruppeleiterin wichtig.
Wir bitten Sie, nehmen Sie sich genügend Zeit zum Bringen und Abholen Ihres Schatzes. In Tür- und Angelgesprächen können Sie den Kontakt und Austausch zu den Erzieherinnen pflegen und uns die Möglichkeit geben, Ihr Kind dort abzuholen wo es gerade steht.
In der Zeit der Betreuung muss immer jemand telefonisch erreichbar sein (kann auch eine Nachbarin oder Grosseltern sein). Adressänderung oder neue Telefonnummern teilen Sie uns bitte umgehend und schriftlich mit.
Möchten Sie, dass eine Drittperson Ihr Kind abholt, müssen Sie dies der Gruppenleiterin rechtzeitig mitteilen. Die Person welche das Kind abholt muss einen amtlichen Ausweis dabei haben, um sich zu identifizieren. Haben Sie uns nichts mittgeteilt, versuchen wir Sie telefonisch zu kontaktieren und behalten im Zweifelsfall das Kind bei uns.
Tagesausflüge
Für Ausflüge, nutzen wir auch die öffentlichen Verkehrsmittel. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag geben Sie uns Ihre Erlaubnis dazu.
Monatlichen Spielgruppenkosten:
Der Monatspauschalbeitrag ist 12 x im Jahr, welchen Sie mit E-Mail Rechnung erhalten, zu bezahlen, auch bei Feiertagen, Ferienabwesenheit, Krankheit und anderem Fernbleiben. Mehr Infos unter Tarife .
Änderungen
Möchten Sie Ihren Betreuungsvertrag ändern, muss dies schriftlich und 4 Wochen im Voraus an die SpGr-Leiterin erfolgen. Keine WhatsApp, SMS, E-Mail! Diese entscheidet, ob es in der Gruppe noch Kapazität hat. Bei einer Reduzierung der Betreuungstage gilt eine Änderungsfrist schriftlich von drei Monaten, nicht eingehaltene Fristen werden umgehend verrechnet.
Austritt / Kündigung
Der Austritt eines Kindes erfolgt mit einer schriftlichen Kündigung an
Catya`s Spielgruppe Chinderstübli
Catyas Stapferstrasse 1
8006 Zürich
unter Einhaltung der drei monatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monat. Bitte keine WhatsApp, E-Mails, SMS, mündliche Kündigungen. Diese werden so nicht entgegengenommen. Bitte auch die Ferienzeit beachten! In der Ferienzeit ist die SpGr nicht besetzt, demzufolge werden auch keine Kündigungen entgegengenommen. Bitte also vor der Ferienzeit (z.B. Weihnachtsferien) kündigen, wenn Sie ihr Kind nicht mehr in die SpGr bringen möchten, ansonsten verlängert sich die Kündigungszeit auf Ende des darauffolgenden Monats. Die Eltern verpflichten sich, die Spielgruppengebühr bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu bezahlen, auch wenn das Kind die Spielgruppe nicht mehr besucht.
Bei einer Kündigung der Vereinbarung vor dem Eintritt, haben sie an die entstandenen Unkosten die vertraglich vereinbarte Monatspauschale für drei Monat zu zahlen (Kündigungsfrist).
Anregungen, Wünsche:
Wir bitten Sie, Beschwerden, Wünsche und Anliegen direkt mit der SpGr-Leiterin zu besprechen.
In den Spielgruppen Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot.
Fotos:
Die Spielgruppe Chinderstübli macht regelmässig Fotos von den Kindern und deren Aktivitäten. Diese werden auf der Homepage veröffentlicht, natürlich mit abgedeckten Gesicht, möchten Sie als Eltern nicht, dass Fotos Ihres Kindes veröffentlicht werden, muss dies schriftlich an die SpGr-Leiterin eingereicht werden. Ansonsten erklären Sie sich mit der Unterschrift auf dem Vertrag einverstanden.
Hinweis:
Diese Betreuungsrichtlinien der Spielgruppe Chinderstübli sind für Sie als Eltern verbindlich. Änderungen durch die Spielgruppe Chinderstübli sind vorbehalten und werden den Eltern mitgeteilt. Wir freuen uns Ihren Schatz bei uns zu betreuen und auf eine gute Zusammenarbeit.Das Betriebsreglement ist Bestandteil des Betreuungsvertrages!
Mitbringen:
Zahnbürste + ZahnPasta, Finken, Windeln, Trinkflasche
Wettergerechte Kleider und Schuhe (Erinnerungen erfolgen vierteljährlich, in elektronischer Form)
„Solange deine Kinder klein sind,
gib ihnen Wurzeln, wenn sie grösser werden, schenk ihnen Flügel“
Spielgruppe Chinderstübli 1970 – 2000
Catya´s Spielgruppe Chinderstübli 2000 – 2021 = 21 Jahre
Stand 10.Januar 2022